Satzung des Vereins
Deutsche Lebens - Rettungs - Gesellschaft
Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. in Velen-Ramsdorf
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I. Name, Sitz, Zweck
§ 1 (Name, Sitz)
1. Die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft ist eine Gliederung der am 19. Oktober 1913 gegründeten Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
2. Die Ortsgruppe führt den Namen:
"Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft,
Landesverband Westfalen,
Bezirk Kreis Borken,
Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V.",
abgekürzt: Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG.
3. Ihr Tätigkeitsgebiet umfaßt im Lande NRW das Gebiet der Gemeinde Velen-Ramsdorf.
4. Vereinssitz der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG ist Velen-Ramsdorf/ Westfalen.
5. Die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. wurde am 26.10.1986 gegründet.
6. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Coesfeld, Abteilung VR, Nr. 3655, eingetragen.
§ 2 (Zweck)
1. Die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG ist eine gemeinnützige, selbständige Einrichtung, in der grundsätzlich ehrenamtlich und freiwillig gearbeitet wird; sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck der Ortsgruppe ist die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen sowie die Förderung des Sports und der allgemeinen Jugendpflege, insbesondere der sportlichen Jugendarbeit.
3. Zu den Aufgaben nach Abs. 2 gehören insbesondere:
- Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren am und im Wasser,
- Unterstützung und Gestaltung freizeitbezogener Maßnahmen am, im und auf dem Wasser,
- Förderung des Anfängerschwimmens,
- Förderung des Schulschwimmunterichts,
- Aus- und Fortbildung von Schwimmern, Rettungsschwimmern, Bootsführern, Funkern und Tauchern sowie Erteilung entsprechender Befähigungszeugnisse,
- Planung und Organisation des Rettungswachdienstes,
- Mitwirkung bei der Abwendung und Bekämpfung von Katastrophen am und im Wasser,
- Mitwirkung im Rahmen des Rettungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen,
- Natur- und Umweltschutz am und im Wasser,
- Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter,
- Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen und Behörden,
- Förderung sportlicher Übungen und Leistungen vom Freizeit- bis zum Leistungssport,
- Förderung der allgemeinen, insbesondere der sportlichen Jugendpflege,
- Durchführung von Volkssportveranstaltungen.
4. Die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der DLRG.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Jedes Mitglied hat jedoch Anspruch auf Erstattung der Auslagen, die im Auftrag des Vorstandes der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG entstanden sind.
§ 3 (Geschäftsjahr)
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II. Mitgliedschaft und Gliederung
§ 4 (Mitgliedschaft)
1. Mitglieder der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG können Einzelpersonen, Vereinigungen, Behörden und Firmen werden. Sie erkennen durch ihre Eintrittserklärung die Satzungen der DLRG, des Landesverbandes Westfalen e.V. der DLRG, des Bezirks Kreis Borken e.V. der DLRG und der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG sowie die Ordnungen der DLRG an.
2. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG. Über die Annahme des schriftlich vorzulegenden Aufnahmeantrages entscheidet der Vorstand der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG.
3. Das Mitglied übt seine Rechte und Pflichten in dieser Gliederung aus und wird gegenüber der überörtlichen Gliederung durch die gewählten Delegierten der Ortsgruppe vertreten.
4. Die Ausübung der Mitgliederrechte ist davon abhängig, daß der Beitrag für das laufende oder das vorausgegangene Geschäftsjahr gezahlt ist. Die Zahlung wird durch Abbuchungsauftrag, Überweisungsauftrag oder durch Erwerb einer Wertmarke des laufenden Geschäftsjahres nachgewiesen.
5. Das Stimmrecht kann erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres ausgeübt werden. Das passive Wahlrecht beginnt mit Eintritt der Volljährigkeit.
6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.
a) Die Austrittserklärung eines Mitglieds wird zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam und muß spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres schriftlich erklärt werden.
b) Die Streichung als Mitglied erfolgt bei einem Rückstand von zwei Jahresbeiträgen. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft nach Zahlung der rückständigen Beiträge fortgeführt werden.
c) Den Ausschluß aus der DLRG regelt die Ehrenratsordnung.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlischt die Beitragspflicht mit Ablauf des Geschäftsjahres.
7. Die Mitglieder haben Beiträge zu leisten, deren Höhe von der Ortsgruppentagung unter Beachtung der von der Bundestagung, der Landesverbandstagung und der Bezirkstagung beschlossenen Mindestbeiträge festgesetzt wird.
Der Jahresbeitrag ist zu Beginn eines Jahres im voraus fällig.
8. Endet die Mitgliedschaft, ist das im Besitz des ehemaligen Mitglieds befindliche Eigentum der DLRG an die zuständige Gliederung zurückzugeben; scheidet ein Mitglied aus seiner Funktion aus, hat es die entsprechenden Unterlagen an die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG abzugeben.
9. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
10. Durch eigenmächtige Handlungen ihrer Mitglieder wird die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG nicht verpflichtet.
§ 5 (Tätigkeit in der DLRG-Ortsgruppe)
Alle Personen, die aktiv in der Verwaltung der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG und in der Ausbildung oder im Rettungswachdienst tätig werden, müssen Mitglieder der DLRG sein.
§ 6 (Verhältnis zum LV Westfalen e.V. der DLRG und zum
Bezirk Kreis Borken e.V. der DLRG)
1. Die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG erkennt die Satzungen der DLRG, des Landesverbandes Westfalen e.V. der DLRG und des Bezirks Kreis Borken e.V. der DLRG an und verpflichtet sich, ihre Satzung grundsätzlich mit vorgenannten Satzungen im Einklang zu halten.
2. Die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG verpflichtet sich, dem Landesverband Westfalen e.V. der DLRG und dem Bezirk Kreis Borken e.V. der DLRG insbesondere folgende Rechte einzuräumen:
a) Das Recht zur Kontrolle auf satzungsgemäße Führung der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG.
b) Das Recht zur Kontrolle auf ordnungsgemäße Ausbildung gemäß der Deutschen Prüfungsordnung.
c) Die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG stellt im Bedarfsfall geeignete Mitarbeiter zur Mitarbeit in Gremien der übergeordneten Gliederungen ab.
d) Die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG führt die den übergeordneten Gliederungen zustehenden Beitragsanteile pünktlich zu den vereinbarten Terminen an den Bezirk Kreis Borken e.V. der DLRG ab.
e) Die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG stellt dem Bezirk Kreis Borken e.V. der DLRG am Ende des Geschäftsjahres Kopien der Jahresabschlüsse sowie eine Kopie der Niederschrift der Ortsgruppentagung zur Verfügung.
f) Nach Umbesetzung von Ämtern bzw. nach Neuwahlen stellt die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG dem Bezirk Kreis Borken e.V. der DLRG eine entsprechende Personennachweisung zu.
3. Die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG arbeitet in ihrem Geltungsbereich grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich.
§ 7 (Jugend)
1. Die DLRG-Jugend ist eine Gemeinschaft von Jugendlichen in der DLRG.
2. Die Bildung einer Jugendgruppe in der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG und die damit verbundene jugendpflegerische Arbeit stellt ein besonderes Anliegen und eine bedeutende Aufgabe der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG dar.
3. Inhalt und Form der Jugendarbeit vollziehen sich nach der Jugendordnung der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG, die vom Jugendtag der Ortsgruppe beschlossen wird und der Genehmigung des Ortsgruppenvorstandes bedarf.
III. (Organe)
§ 8 (Ortsgruppentagung)
1. Die Ortsgruppentagung der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG ist das oberste Organ.
Sie wird gebildet aus den stimmberechtigten Mitgliedern der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG und den Mitgliedern des Vorstandes.
2. Die Ortsgruppentagung muß jährlich erfolgen. Alle zwei Jahre finden Vorstandswahlen statt. Eine außerordentliche Ortsgruppentagung muß einberufen werden, wenn es der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließt oder wenn es mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder der Ortsgruppe schriftlich verlangen.
3. Zu den ordentlichen Ortsgruppentagungen muß mindestens vier Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Zur Einberufung einer außerordentlichen Ortsgruppentagung genügen zwei Wochen. Die Ortsgruppentagung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig, wenn die Einladung satzungsgerecht erfolgt ist.
4. Anträge zu den Tagungen sind schriftlich acht Tage vor deren Beginn einzureichen. Später eingereichte Anträge können nur als Dringlichkeitsantrag behandelt werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
5. Beschlüsse der Ortsgruppentagung werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Abstimmungen können mit Handzeichen erfolgen; auf Antrag muß eine geheime Abstimmung erfolgen.
6. Die Ortsgruppentagung gibt Richtlinien für die Tätigkeit in der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG und behandelt alle anstehenden Fragen. Sie nimmt die Berichte des Vorstandes, der Fachwarte sowie der Kassenprüfer entgegen; sie ist zuständig für:
a) Wahl der Mitglieder des Ortsgruppenvorstandes - § 9 Abs. 2 a) - l) - und deren mögliche Stellvertreter,
b) Bestätigung der Wahl des Vorsitzenden der DLRG-Jugend der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG und seines Stellvertreters,
c) Wahl der Kassenprüfer,
d) Entlastung des Ortsgruppenvorstandes,
e) Wahl der Delegierten zur Bezirkstagung,
f) Satzungsänderungen,
g) Auflösung der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG.
7. Bei allen Tagungen ist eine Anwesenheitsliste anzulegen und eine Niederschrift zu erstellen, die vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.
8. Der Vorsitzende der Ortsgruppe bestimmt den Zeitpunkt der Ortsgruppentagung, beruft sie ein, bestimmt den äußeren Rahmen und leitet sie. Im Verhinderungsfalle vertritt ihn der stellvertretende Vorsitzende.
§ 9 (Ortsgruppenvorstand)
1. Der Ortsgruppenvorstand sorgt für die Zusammenfassung aller in der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG wirkenden Kräfte. Er berät und beschließt über alle Angelegenheiten, die nicht der Ortsgruppentagung vorbehalten sind. Der Ortsgruppenvorstand sorgt für die Ausführung der gefaßten Beschlüsse und ist für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verantwortlich.
2. Den Ortsgruppenvorstand bilden:
a) Vorsitzender,
b) stellvertretender Vorsitzender,
c) Geschäftsführer,
d) Kassenwart,
e) Technischer Leiter,
f) Tauchwart,
g) Rettungswart (Stellvertreter des Techn. Leiters),
h) Frauenwartin,
i) DLRG - Arzt,
j) Referent für Öffentlichkeitsarbeit,
k) Materialwart,
l) bis zwei Beisitzer,
m) Vorsitzender der DLRG-Jugend.
Im Bedarfsfall können für die Buchstaben c) - k) je ein Stellvertreter gewählt werden, der dann im Verhinderungsfall des Amtsinhabers stimmberechtigt im Ortsgruppenvorstand ist.
Mehre Ämter können auch von einer Person übernommen werden.
3. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme.
4. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter; jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird der stellvertretende Ortsgruppenvorsitzende bei Verhinderung des Ortsgruppenvorsitzenden tätig.
5. Der Vorsitzende führt grundsätzlich den Vorsitz im Ortsgruppenvorstand, im Verhinderungsfalle vertritt ihn der stellvertretende Vorsitzende.
6. Die Mitglieder des Vorstandes mit Ausnahme von m) und ihre gemäß Abs. 2 c) - k) gewählten möglichen Stellvertreter werden von der Ortsgruppentagung bis zur nächsten ordentlichen Ortsgruppentagung, in der Vorstandswahlen gem. § 8 Abs. 2 stattfinden, gewählt.
Ihre Amtszeit endet mit dem Beginn der Neuwahlen. Ihre Wahl erfolgt geheim. Wenn kein Mitglied der Ortsgruppentagung widerspricht, kann offen gewählt werden. Wieder wahl ist zulässig.
Gewählt ist, wer mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei der Ermittlung der Mehrheit nicht mitgezählt. Wird bei mehreren Kandidaten eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten erreichten Stimmenzahl eine Stichwahl statt, die bei Stimmengleichheit einmal zu wiederholen ist. In der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten Stimmen erzielt; bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
7. Der Vorsitzende der DLRG-Jugend der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG und sein Stellvertreter, die von der Ortsgruppenjugend gewählt werden, sind von der Ortsgruppentagung zu bestätigen. Bei Änderung während der Amtszeit ist für die Bestätigung der Ortsgruppenvorstand zuständig.
IV. Sonstige Bestimmungen
§ 10 (Prüfungen)
Im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Lehrtätigkeit nimmt die DLRG Prüfungen ab. Art, Inhalt und Durchführung dieser Prüfungen werden durch die Prüfungsordnung der DLRG und deren Ausführungsbestimmungen geregelt; sie sind für Prüfer und Prüfungsteilnehmer bindend.
§ 11 (DLRG - Material)
1. Das zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigte Material (DLRG-Material) wird von der DLRG selbst vertrieben. Es ist gesetzlich zu schützen.
2. Die Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, daß das zur Aufgabenerfüllung verwendete Material, das nicht von der Materialstelle der DLRG bezogen wird, der Gestaltungsordnung entspricht und geeignet ist.
3. Für Verwaltung und Vertrieb des Materials im Bereich der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG ist der Geschäftsführer verantwortlich.
§ 12 (Ehrungen)
Ehrungen erfolgen nach der Ehrungsordnung der DLRG.
§ 13 (Satzungsänderungen)
1. Satzungsänderungen können grundsätzlich (Ausnahmen siehe Abs. 3) nur von der Ortsgruppentagung beschlossen werden. Zu einem Beschluß auf Satzungsänderung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmen erforderlich.
2. Die beantragte Satzungsänderung muß im Wortlaut mit schriftlicher Begründung mit der Einladung zur Ortsgruppentagung (§ 8 Abs. 3) bekanntgegeben werden.
3. Der Ortsgruppenvorstand wird ermächtigt, Satzungsänderungen, die vom Registergericht oder vom Finanzamt aus Rechtsgründen für erforderlich gehalten werden, selbst zu beschließen und anzumelden.
4. Jede Satzungsänderung bedarf der Genehmigung des Vorstandes des Bezirks Kreis Borken e.V. der DLRG und des Landesverbandes Westfalen e.V. der DLRG.
§ 14 (Auflösung)
1. Die Auflösung der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG kann nur in einer zu diesem Zweck mindestens sechs Wochen vorher einberufenen außerordentlichen Ortsgruppentagung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
2. Bei Auflösung der Ortsgruppe Velen-Ramsdorf e.V. der DLRG oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt deren Vermögen dem Bezirk Kreis Borken e.V. der DLRG, dem Landesverband Westfalen e.V. der DLRG oder nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes mit Genehmigung des Bezirkes Kreis Borken e.V. der DLRG oder ersatzweise des Landesverbandes Westfalen e.V. der DLRG einer anderen gemeinnützigen Organisation mit gleichen oder artverwandten Zielsetzungen zu.
§ 15
Diese Satzung ist am 19. April 1997 in Velen-Ramsdorf /Westfalen beschlossen worden.